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Das sollten Sie wissen...

Klima, Höhe, Wohlbefinden

In der sogenannten „Indifferenzzone“ bis 2500 m ist eine Akklimatisation in den meisten Fällen nicht notwendig. Je nach Konstitution kann die Höhenkrankheit (auch D’Acosta- oder Bergkrankheit genannt) bereits zwischen 2000 – 2500 m auftreten.

In der hohen Region oder „Zone der vollständigen Kompensation“ zwischen 2500 – 5500 m kann die Höhenkrankheit auftreten. Auf 3000 m ist der Sauerstoffgehalt der Luft bereits stark reduziert (verglichen zum Gehalt auf Meeresniveau).

Die weiteren kritischen Zonen über 5500 m betreten wir auf unseren Reisen nicht.

Wie kommt es zur Höhenkrankheit?

In der Höhe nimmt der Sauerstoffanteil in der Luft ab (die sogenannte „dünne Luft“). Die Höhenkrankheit entsteht, wenn sich der Körper nicht ausreichend an diesem Zustand anpassen kann.

Aus diesem Grund und aus unseren persönlichen Erfahrungen heraus, haben wir die Reiserouten so gestaltet, dass eine Akklimatisation stattfinden kann.

Was passiert im Körper?

Der Körper gleicht den Sauerstoffmangel aus durch:

  • eine schnellere und tiefere Atmung
  • einen erhöhten Puls
  • dadurch, dass das Herz mehr Blut pro Herzschlag pumpt
  • Der Körper bildet mehr rote Blutkörperchen, um die Sauerstoffkapazität im Blut zu erhöhen
  • Dadurch und durch den Flüssigkeitsverlust über die Atmung nimmt die Dichte des Blutes zu

Wie äußert sich die Höhenkrankheit?

Die Leitsymptome sind Kopfschmerzen, Appetitverlust, Übelkeit, Erbrechen, Müdigkeit, Schwäche, Schwindel, Atemnot und Schlafstörungen.

Mit welchen Maßnahmen kann die Höhenkrankheit vermieden werden?

Der Schlüssel dazu ist eine ausreichende Akklimatisation (Höhenanpassung).

Dies bedeutet:

  • Nicht zu schnell steigen
  • Alkohol vermeiden
  • Lieber Kohlenhydrate als Fette und Eiweiße zu sich nehmen
  • 4 – 6 Liter Wasser am Tag trinken, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen.

In den Andenregionen ist ein dort legales, bewährtes sowie vorbeugendes Mittel gegen die Höhenkrankheit der Cocatee. Die Cocablätter können auch mit Kalk gekaut werden.

Da auch der Cocatee Pflanzenteile der Coca-Pflanze enthält, unterliegt dieser dem deutschen Betäubungsmittelgesetz, weshalb die Einfuhr von Cocablättern und Tee (auch Teebeuteln) in Deutschland strafbar ist (Quelle Wikipedia).

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